AGBs

TEILNAHMEVORAUSSETZUNG

An dem angebotenen Einzeltraining, Gruppenkursen, Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt. Für jeden teilnehmenden Hund muss außerdem eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

Der Hund sollte in einem guten Gesundheitszustand sein. Körperliche Einschränkungen/Beschwerden, bekannte Erkrankungen oder Allergien (sowohl beim Hund als auch Mensch) sollten den jeweiligen Trainern zu Beginn des Trainings mitgeteilt werden.

Ebenso verpflichtet sich der Hundehalter andere Verhaltensauffälligkeiten (wie z.B. Ängstlichkeit oder Aggressivität) oder Läufigkeit seines Hundes mitzuteilen. 
Die Ausbildung/das Training orientiert sich an den Bedürfnissen des jeweiligen Teilnehmers, sowie den Möglichkeiten des Hundes (Alter, Rasse, körperlicher Zustand). Der Erfolg der Ausbildung ist von der konsequenten und richtigen Anwendung der Trainingsvorschläge auch außerhalb der Trainingsstunden, abhängig.

Das Benutzen von tierschutzwidrigen Hilfsmitteln, wie Stachel- oder Würgehalsbändern, Elektroreizgeräten, diversen Erziehungsgeschirren, sowie anderen Ausbildungshilfsmitteln, die dem Hund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, sind ausdrücklich verboten. Derartige Maßnahmen stehen im absoluten Widerspruch zu unserer Erziehungsphilosophie. Sollte das HTT die Kenntnis von der Benutzung solcher Hilfsmittel, oder von tierschutzwidrigen Erziehungsmaßnahmen, wie Schlagen o.ä. bekommen, wird das Training sofort abgebrochen.

Im Voraus gezahlte Gebühren werden in diesen Fällen nicht zurückerstattet. Bei Abbruch des Trainings durch den Hundehalter werden im Voraus gezahlte Gebühren ebenfalls nicht erstattet.

Das HTT behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.

MITWIRKUNGSPFLICHT

Jeder Hundehalter ist im Interesse eines reibungslosen Betriebs-/Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen des verantwortlichen Trainers Folge zu leisten. Beanstandungen sind dem HTT sofort, unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruches sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Die Trainer behalten sich vor, bei ausbleibender Pünktlichkeit des Teilnehmers, eine Teilnahme zu untersagen. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt in diesem Fall nicht.

VERTRAG

Ein Vertrag kommt mit einer Terminvereinbarung und/oder einer Anmeldung zustande. Diese kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Vereinbarte Termine sind verpflichtend und müssen bei Verhinderung rechtzeitig, jedoch mind. 24 Stunden vorher, abgesagt werden. Nicht abgesagte Termine sind kostenpflichtig.


GEBÜHREN UND KOSTEN

Alle Gebühren für Kurse, Seminare oder Std-Pakete können im Vorfeld bei den jeweiligen Trainern des HTT erfragt werden.

Die jeweilig anfallenden Gebühren für die Einzelstunden, Gruppenstunden sind unmittelbar vor oder nach der Stunde, oder nach Absprache mit dem jeweiligen Trainer zu begleichen.

Gebühren für Veranstaltungen, Kurse, Seminare oder Std-Pakete sind im Voraus zu entrichten. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne rechtzeitige Absage gibt es keine Rückerstattung.

Hier gilt:

  • bis zwei Wochen vor Beginn des Leistungstermins 30% der Teilnahmegebühr
  • bis eine Woche vor Beginn des Leistungstermins 50% der Teilnahmegebühr
  • ab einer Woche vor Beginn des Leistungstermins erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr
  • Im Einzeltraining und bei den offenen Gruppenkursen muss eine Abmeldung mind. 24 Std. vorher erfolgen, ansonsten wird die Stunde voll berechnet.

Eine Erstattung von Gebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.

Die Gebühr wird nur erstattet, wenn die Veranstaltung durch das HTT abgesagt wird.

Einzel- oder Gruppenstundenpakete, sowie Kurs- oder Veranstaltungsanmeldungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Hundetrainers/Gruppenkursleiters auf Dritte übertragbar. 

Eventuell ausgehändigte Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne Genehmigung vom HundeTrainerTeam vervielfältigt oder weitergegeben werden.

HAFTUNG

Das HTT haftet nur für Schäden, die durch das HTT vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt werden. Die Haftungssumme ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt.

Das HTT übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten und deren Tieren verursacht werden.

Jeder Hundehalter haftet für etwaige Schäden an Personen, Tieren oder Gegenständen, die während des Trainingszeitraumes durch ihn selbst oder durch den eigenen Hund entstehen. Jeder Hundehalter verpflichtet sich, über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu verfügen.

Die Teilnahme an Veranstaltungen, Gruppen- oder Einzelstunden erfolgt auf eigene Gefahr.                               

Das Krankheits- oder Verletzungsrisiko während des Trainingszeitraumes trägt der Halter für sich und seinen Hund.
Falls sich der Hundehalter vertragswidrig verhält oder aufgrund von Unachtsamkeit durch seinen Hund eine Gefahr für Menschen oder andere Lebewesen besteht, kann ein Trainer vom HTT ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren wird in diesen Fällen ausgeschlossen.

FOTOS, FILM- UND TONAUFNAHMEN

Der Hundehalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film/-Fotoaufnahmen von sich und seinem Tier, welche während eines Trainings oder einer Veranstaltung erstellt wurden. Wird dies vom Hundehalter nicht gewünscht, so muss dies ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt werden.

Der Hundehalter verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

Film/-Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während eines Trainings/Seminars oder einer Veranstaltung sind nur mit Zustimmung des HTT gestattet.


UNWIRKSAMKEIT UND VORBEHALT

Änderungen, bzw. Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

GERICHTSSTAND

Alle Rechtsansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind beim zuständigen Amtsgericht / Landgericht geltend zu machen.