Hundeführerschein

Sie benötigen einen Hundeführerschein?

Wir nehmen die Prüfung ab und wir bereiten Sie auch gern darauf vor! Sie wollen sich einen Hund ins Haus holen? Sie haben einen Hund bekommen und müssen den Hundeführerschein jetzt nachträglich machen? Sie sind selbst Hundetrainer oder haben eine Hundeschule? Sie haben Ihre Kunden gut auf den Hundeführerschein vorbereitet, und suchen nun einen Prüfer für die Abnahme?

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Ein/e Hundehalter/in muss in der Lage sein, ihren/seinen Hund so zu halten und zu führen, dass von dem Hund keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.

Wer einen Hund hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über:

1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,

2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,

3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,

4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und

5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

nachzuweisen.

Die Sachkundeprüfungen werden von Personen und Stellen abgenommen, die eine Fachbehörde zu diesem Zweck anerkannt hat.

Was ist D.O.Q.-Test 2.0?

Mit dem Dog-Owners-Qualification-Test 2.0, kurzum D.O.Q.-Test 2.0, können sowohl Neuhundehalter als auch erfahrene Hundehalter seit Oktober 2007 ihre Sachkunde rund um den Hund in einem bundesweit einheitlichen Test unter Beweis stellen.

Der D.O.Q.-Test 2.0 besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Bei bestandener theoretischer Prüfung erhält der Hundehalter ein Zertifikat ausgestellt, welches ihn zur Teilnahme am praktischen Teil der D.O.Q.-Test 2.0-Prüfung berechtigt.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit Bescheid vom 2. Juni 2014 den D.O.Q.-Test 2.0 der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung e.V. (TAG-H) nach der Prüfungsordnung zum theoretischen Prüfungsteil und nach der Prüfungsordnung zum praktischen Teil, jeweils vom 15. August 2013, als sonstige Prüfung im Sinne des § 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 NHundG anerkannt.

Wir nehmen sowohl den Sachkundenachweis als auch den D.O.Q.-Test 2.0 ab.

Informationen zu der Prüfung

Sachkundenachweis NHundG

Die Prüfung beinhaltet 35 Fragen und zwar je 7 Fragen aus 5 Kategorien.

Die 5 Kategorien lauten wie folgt:

  • Die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
  • Das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden
  • Das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
  • Das Erziehen und Ausbilden von Hunden
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

Für die Bearbeitung dieser Fragen stehen 45 Minuten Zeit zur Verfügung. Bereits gegebene Fragen können bis zum Prüfungsende noch geändert werden.

Pro Frage gibt es immer 4 Antwortmöglichkeiten. Es ist immer genau eine Antwort richtig.

Die Prüfung gilt als bestanden wenn:

  • insgesamt mindestens 70% der Fragen (25 von 35) und
  • aus jeder Kategorie mindestens 50% der Fragen (4 von 7) korrekt beantwortet wurden.

Die praktische Prüfung

Über ca. 60 Minuten wird das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter überprüft. Die Prüfung findet an mindestens zwei unterschiedlichen Orten verkehrsöffentlicher Raum und ablenkungsarmer Bereich (z.B. Grünanlage) statt.

Die Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden. Die gesamte Prüfung kann mit einem angeleinten Hund durchgeführt werden. Kranke oder verletzte Hunde werden nicht zur Prüfung zugelassen. Die Verwendung von Hör- und/oder Sichtzeichen ist erlaubt. Es ist auch erlaubt den Hund bei korrektem Verhalten zu belohnen.

Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn der Prüfling den Hund verantwortungsvoll, vorausschauend und sicher durch die Prüfungssituationen führen kann. Dabei soll er den Hund führen ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden oder des Straßenverkehrs.

Als nicht bestanden gilt es insbesondere, wenn der Prüfling den Hund nicht unter Kontrolle hat, sich unangemessen verhält oder von elf Prüfungssituationen nur fünf oder weniger erfolgreich absolviert.

Die Prüfungssituationen sind:

  • Handling am Hund (Prüfling kontrolliert Zähne, Ohren und Pfoten)
  • Kontrolliertes Gehen an der Leine
  • Sitz / Steh / Platz oder Bleib (Ausführen des Kommandos nach max. drei Wiederholungen)
  • Kommen auf Ruf (Ausführen des Kommandos nach max. drei Wiederholungen)
  • Begegnung mit anderen Personen (z.B. Spaziergänger, Menschengruppe)
  • Begegnung mit anderen Hunden
  • Gehen an stärker befahrener Straße
  • Überqueren einer befahrenen Straße
  • Begegnung mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen etc.
  • Begegnung mit anderen Personen/Menschengruppe

Vor der praktischen Prüfung erklärt der Prüfling sein Einverständnis zur vorgelegten Prüfungsordnung mit seiner Unterschrift. Die Prüfungsordnung kann vom Prüfling vorab zu Hause ausgedruckt und unterschrieben zur Prüfung mitgebracht werden. Der Prüfer stellt dem Prüfling jedoch auch vor der Prüfung die Prüfungsordnung zur Verfügung, so dass diese vor Ort gelesen und unterschrieben werden kann.

Der Prüfling muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Laut Gesetz ist der theoretische Teil des Sachkundenachweises vor Anschaffung des Hundes abzulegen. Der Praktische Teil muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des vierbeinigen Partners erfolgen. Man muss also keinen Hund besitzen, um den Sachkundenachweis zu machen. Ganz im Gegenteil: man muss (laut Gesetz) zunächst den theoretischen Teil des Sachkundenachweises ablegen, um einen Hund bei sich einziehen zu lassen! Wenn dann Ihr Hund bei Ihnen lebt, haben Sie ein Jahr Zeit, um mit ihm die praktische Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich einen Hund geholt haben ohne vorab den theoretischen Test abgelegt zu haben, beraten wir Sie gern bezüglich Ihrer Fragen.

Die DOQ Test 2.0 Prüfung

Die theoretische Prüfung umfasst derzeit 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt sieben Sachgebieten: a) Welpenkauf und Aufzucht, b) Lernverhalten, c) Hund und Öffentlichkeit, d) Ausdrucksverhalten, e) Haltung, Pflege und Gesundheit, f) Hund und Recht und g) Hund und Mensch.

Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung. Der praktische Prüfungsteil über ca. 60 Minuten überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter und gilt für das jeweilige Hund-Halter-Team. Die TAG-H e.V. empfiehlt hierbei ein Mindestalter des Hundes von 12 Monaten.

Beide Prüfungsabläufe und -inhalte sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen dokumentiert. Die Ergebnisauswertung erfolgt im Falle der computergestützten Prüfung D.O.Q.-Test 2.0 Theorie automatisch unmittelbar nach Prüfungsende, samt Zertifikatsausdruck im Bestehensfall.

Alle bestandenen Prüfungen sind mittels einer eindeutigen Prüfungs-Identifikationsnummer gekennzeichnet.

Die passende Literatur für Ihre Vorbereitung zum Hundeführerschein

Sachkundenachweis und Hundeführerschein Niedersachsen: Sachkundeprüfung für Hundehalter in Niedersachsen ein Taschenbuch von Roland Berger.

Sie haben Fragen zum Hundeführerschein?

Gerne unterstützen und beraten wir Sie rund um das Thema Sachkundenachweis von Hundehalterinnen und Hundehaltern nach § 3 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden vom 26. Mai 2011 (NHundG).

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